Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Moderne Häuser und Wohnungen sind heute viel dichter gebaut als früher – das spart Energie, verhindert aber auch den natürlichen Luftaustausch. Frische Luft kommt kaum rein, feuchte Luft geht kaum raus. Das kann schnell zu Schimmel, schlechter Luftqualität und Bauschäden führen.

Ein Lüftungskonzept sorgt dafür, dass die Räume immer ausreichend mit Frischluft versorgt werden – egal ob jemand lüftet oder nicht.

Wann ist ein Lüftungskonzept Pflicht?

Laut DIN 1946-6 ist ein Lüftungskonzept immer verpflichtend, wenn:

ein Neubau errichtet wird

bei einer Sanierung mehr als ein Drittel der Fenster eines Hauses ersetzt wird

bei energetischen Sanierungen die Dach- oder Fassadendämmung stark verbessert wird

➡️ Kurz gesagt: Immer dann, wenn das Haus danach „dichter“ ist als vorher.

Wer darf ein Lüftungskonzept erstellen?

Ein Lüftungskonzept muss von qualifizierten Fachleuten erstellt werden, z. B.:

TGA-Fachplanern (Technische Gebäudeausrüstung)

Heizungs- und Lüftungsfachbetrieben

Energieberatern mit Zusatzqualifikation

Architekten mit entsprechender Erfahrung

Der Eigentümer oder Bauherr trägt die Verantwortung, das Konzept beauftragen zu lassen.

Was wird im Lüftungskonzept gemacht?

m Konzept wird geprüft, ob das Haus bzw. die Wohnung ausreichend gelüftet werden kann, ohne dass jemand ein Fenster öffnet. Ziel ist der Schutz vor Feuchtigkeit und Schimmel.

Das Lüftungskonzept beantwortet Fragen wie:
Reicht die Fensterlüftung aus?

Muss ein Lüftungssystem eingebaut werden?

Welche Räume brauchen besondere Belüftung?

Wie viel Luft muss ausgetauscht werden?

Welche Arten von Lüftungssystemen gibt es?

Wenn reine Fensterlüftung nicht ausreicht, kommen verschiedene Systeme infrage:

1. Fensterlüftung (nur mit Nutzer)
Nur erlaubt, wenn nachweislich ausreichend (selten der Fall).

2. Freie Lüftung (z. B. durch Außenluftdurchlässe)
Kleine Öffnungen in Fenstern oder Wänden – eher einfache Lösung.

3. Mechanische Lüftung (mit Ventilatoren)
Zentrale Lüftung: Eine Anlage für das ganze Haus.

Dezentrale Lüftung: Einzelgeräte in verschiedenen Räumen.

Optional mit Wärmerückgewinnung → spart Heizkosten!

✅ Schützt vor Schimmel & Feuchteschäden
✅ Besseres Raumklima = besseres Wohlbefinden
✅ Grundlage für Förderung (z. B. KfW, BAFA)
✅ Rechtssicherheit bei Sanierung
✅ Werterhalt oder -steigerung der Immobilie

Ein Lüftungskonzept ist nicht nur Pflicht, sondern auch sinnvoll. Es hilft, dein Zuhause gesund, komfortabel und energieeffizient zu halten – besonders nach einer Sanierung oder bei einem Neubau.

Und: Es schützt dich vor unnötigem Ärger mit Schimmel, Gerüchen oder schlechter Luft.

Fazit

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist heute nicht nur Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung gesundes Wohnklima, Schimmelschutz und Werterhalt Ihrer Immobilie. Gerade bei Sanierungen oder Neubauten sollte hier nichts dem Zufall überlassen werden.

🎯 Deshalb arbeiten wir eng mit qualifizierten Energieberatern zusammen, um für Ihr Bauvorhaben das passende, normgerechte Lüftungskonzept zu entwickeln. So stellen wir sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden – fachlich fundiert und auf Ihr Objekt abgestimmt.

👉 Sie haben Fragen oder möchten wissen, ob bei Ihrem Projekt ein Lüftungskonzept notwendig ist?
Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter und bringen Sie mit dem passenden Fachpartner zusammen.

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