Wenn reine Fensterlüftung nicht ausreicht, kommen verschiedene Systeme infrage:
1. Fensterlüftung (nur mit Nutzer)
Nur erlaubt, wenn nachweislich ausreichend (selten der Fall).
2. Freie Lüftung (z. B. durch Außenluftdurchlässe)
Kleine Öffnungen in Fenstern oder Wänden – eher einfache Lösung.
3. Mechanische Lüftung (mit Ventilatoren)
Zentrale Lüftung: Eine Anlage für das ganze Haus.
Dezentrale Lüftung: Einzelgeräte in verschiedenen Räumen.
Optional mit Wärmerückgewinnung → spart Heizkosten!
✅ Schützt vor Schimmel & Feuchteschäden
✅ Besseres Raumklima = besseres Wohlbefinden
✅ Grundlage für Förderung (z. B. KfW, BAFA)
✅ Rechtssicherheit bei Sanierung
✅ Werterhalt oder -steigerung der Immobilie
Ein Lüftungskonzept ist nicht nur Pflicht, sondern auch sinnvoll. Es hilft, dein Zuhause gesund, komfortabel und energieeffizient zu halten – besonders nach einer Sanierung oder bei einem Neubau.
Und: Es schützt dich vor unnötigem Ärger mit Schimmel, Gerüchen oder schlechter Luft.
Fazit
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist heute nicht nur Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung gesundes Wohnklima, Schimmelschutz und Werterhalt Ihrer Immobilie. Gerade bei Sanierungen oder Neubauten sollte hier nichts dem Zufall überlassen werden.
🎯 Deshalb arbeiten wir eng mit qualifizierten Energieberatern zusammen, um für Ihr Bauvorhaben das passende, normgerechte Lüftungskonzept zu entwickeln. So stellen wir sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden – fachlich fundiert und auf Ihr Objekt abgestimmt.
👉 Sie haben Fragen oder möchten wissen, ob bei Ihrem Projekt ein Lüftungskonzept notwendig ist?
Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter und bringen Sie mit dem passenden Fachpartner zusammen.